Das Bundesamt für Energie BFE erläutert in seinem Faktenblatt über Abwärme vom 01.02.2016 die Definition dieser Art von Wärme (nach Art.1 Bst. g der Energieverordnung SR730.01) und stellt klar, dass Abwärme keine Primärenergie enthält und daher als CO2-neutral zu betrachten ist. Abwärme ist somit weder eine fossile noch eine erneuerbare Energie, sondern stellt eine eigene Energie-Kategorie dar.

Merkblatt „Abwärme“ des BFE: Faktenblatt_Abwärme_V1-1