Deponien
Abfälle, die nicht weiter verwertet werden können, müssen so behandelt werden, dass sie bei ihrer Ablagerung in einer Deponie keine Umweltschäden auslösen können.
Ein Abfall wird, je nach seiner Zusammensetzung und Schadstoff-konzentration, in einem der fünf Deponietypen (A, B, C, D, E) abgelagert. Die Kriterien für die Zuordnung und Deponierfähigkeit der abzulagernden Abfälle sind in der Abfallverordnung (VVEA) definiert.