Am 14. Oktober hat der Bundesrat beschlossen, für gewisse Anlagen die Emissionsgrenzwerte für Quecksilber zu senken. Bisher galt für thermische Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) , für Sonderabfallverbrennungsanlagen sowie für ARA-Schlamm-Verbrennungsanlagen ein Emissionsgrenzwert für Quecksilber von 0.1 mg/Nm3. Neu dürfen die Quecksilberemissionen solcher Anlagen den Wert von 0.05 mg/Nm3 nicht überschreiten.

Diese Reduktion des Emissionsgrenzwertes dürfte für die KVA kein besonderes Problem darstellen, da ihre Quecksilber-Emissionswerte heute schon weit unter diesem neuen Grenzwert liegen.

Zusätzlich hat der Bundesrat festgehalten, dass mit Blei belastete Holzabfälle zukünftig nicht mehr in Altholzverbrennungsanlagen entsorgt werden dürfen. Diese belasteten Holzabfälle sollen ausschliesslich in KVA oder in Zementöfen behandelt werden, da diese mit wesentlich effizienteren Anlagen zur Emissionsreduktion ausgerüstet sind. Bei den betroffenen Holzabfällen handelt es sich zum Beispiel um Fensterrahmen, die mit bleihaltiger Farbe gestrichen sind (Bleiweiss).

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