2 Berichterstattung: Kenngrössen 2010–2018

Mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarung ist der VBSA eine Berichterstattungspflicht eingegangen. Demnach muss der VBSA dem BAFU und dem BFE jährlich jeweils bis 30. Juni die folgenden Angaben melden:

  • Die im Vorjahr angenommenen und verbrannten Abfallmengen und die dadurch verursachten fossilen Brutto-CO2-Emissionen insgesamt und pro KVA
  • Angaben zur Wärme- und Stromproduktion im Vorjahr insgesamt und pro KVA
  • Die Menge der im Vorjahr zurückgewonnenen Metalle sowie die daraus erzielten indirekten Emissionsverminderungen (pro Metall und KVA sowie insgesamt)
  • Die im Vorjahr resultierenden Netto-CO2-Emissionen sowie die entsprechenden Einsparungen im Vergleich zum Referenzjahr 2010 (insgesamt und pro KVA);
  • Angaben zu den im Vorjahr eingeleiteten Massnahmen sowie die daraus zukünftig erzielbaren Substitutionswirkungen und Emissionsverminderungen

Diese Angaben werden in einem Monitoring-Tool erfasst. Das Monitoring-Tool ist eine Excel-Datei, die mit sämtlichen Angaben und sämtlichen Berechnungen jährlich an BAFU und BFE übergeben wird. Der vorliegende Bericht ergänzt das Monitoring-Tool, indem er die Erkenntnisse aus dem Monitoring-Tool erläutert.

Weiter muss gemäss Vereinbarung der Bericht eine Prognose enthalten, wie sich die fossilen CO2-Emissionen und die Netto-CO2-Emissionen (bzw. die für die Berechnung notwendigen Daten und Parameter) bis zum Jahr 2020 entwickeln werden und ob eine Erreichung der unter Ziffer 2 festgelegten Reduktionsziele weiterhin möglich ist. Diese Prognose muss vom BAFU und BFE mit Hilfe des erstellten Monitoring-Tools nachvollzogen werden können.