CO2-Branchenvereinbarung 2022: KVA verpflichten sich zum Ausbau der Carbon Capture Technologie

CO₂
Letztes Update: 1. Februar 2025

Die neue CO2-Branchenvereinbarung wurde Mitte März 2022 von der damaligen UVEK-Vorsteherin, Bundesrätin Simonetta Sommaruga und VBSA-Präsident, Nationalrat Bastien Girod unterzeichnet.

Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich der VBSA und seine KVA-Mitglieder, spätestens im Jahr 2030 mindestens eine CO2-Abscheidungsanlage mit einer nominellen Jahreskapazität von mindestens 100'000 Tonnen CO2 pro Jahr in Betrieb zu nehmen.

Der VBSA muss ausserdem jährlich über die CO2-Emissionen berichten. Die Berichte stehen unten zum Download bereit.

Im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Vereinbarung und 2030 gelten für die durch den VBSA in dieser Vereinbarung vertretenen KVA jeweils für das Ende des jeweiligen Jahres folgende Zwischenziele:

2022: Festlegung der Strukturen und der Finanzierung für die Tätigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung bis 2025.

2023: Umfassende Prüfung des Potenzials für die Umsetzung von Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 bei jeder der im Anhang aufgeführten KVA und des damit verbundenen Investitionsbedarfs. Bei dieser Prüfung werden insbesondere die aktuelle Energienutzung der jeweiligen KVA, die Möglichkeiten zur Speicherung, Nutzung und zum Abtransport des CO2 sowie mögliche Partnerschaften mit Transport- und Speicherdienstleistern berücksichtigt.

2024: Gestützt auf die Potenzialerhebung und für jede KVA: Erstellung einer Liste («Carbon Capture Roadmap») aller Massnahmen, die getroffen werden müssen, um diese KVA mit einer CO2-Abscheidung für ihre gesamten CO2-Emissionen auszurüsten. Erstellung einer Rangfolge der KVA nach ihrer Eignung für die Ausrüstung mit einer Anlage zur CO2-Abscheidung.

2025: Gestützt auf die Rangfolge: Festlegung mindestens eines Standorts für die Erarbeitung eines Vorprojekts.

2025: Erarbeitung einer Finanzierungslösung für die bis 2030 gemäss Ziffer 4.1 anzustrebenden Ziele (Inbetriebnahme der 100'000t CC-Anlage)

2026: Ausarbeitung eines Vorprojekts für mindestens eine CO2-Abscheidungsanlage.

2027: Ausarbeitung eines Bauprojekts und Eingabe eines Baugesuchs für mindestens eine CO2-Abscheidungsanlage.

2028: Erlangung der erforderlichen Bewilligungen für mindestens eine CO2-Abscheidungsanlage.

2029: Baubeginn für mindestens eine CO2-Abscheidungsanlage.

Der jährliche Bericht enthält Monitoring-Daten zur Vereinbarung zwischen UVEK und VBSA betreffend der Reduktion der fossilen CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung und Umsetzung von Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 in Schweizer Kehrichtverwertungsanlagen.

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