Förderung durch den VBSA-Klimafonds: Bedingungen

CO₂
Letztes Update: 1. Dezember 2022

In der CO2-Zielvereinbarung 2022 verpflichtet sich der VBSA eine Million Franken pro Jahr in die Entwicklung von Technologien und Systemen zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 zu investieren.

In der CO2-Zielvereinbarung 2022 verpflichtet sich der VBSA, während der Vertragsdauer von voraussichtlich zehn Jahren durchschnittlich eine Million Franken pro Jahr in die Entwicklung von Technologien und Systemen zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 zu investieren.

Zur Äufnung dieses Fonds leisten die KVA-Mitglieder des VBSA einen Beitrag von CHF 0.275 pro Tonne verbrannten Abfalls.

Der VBSA investiert die Mittel des VBSA-Klimafonds in die Erreichung der Ziele der Vereinbarung. Dazu kann der VBSA einerseits direkt Aufträge an Dritte vergeben, andererseits aber auch Projekte mitfinanzieren.

Die Versammlung der KVA-Betreiber hat eine Richtlinie verabschiedet, welche die Grundsätze für die Verwaltung des VBSA-Klimafonds festlegt, insbesondere das Verfahren für die Vergabe von Aufträgen und die Genehmigung von Finanzierungsanträgen.

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