Stark gestiegene Anzahl Cyberangriffe

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Letztes Update: 11. März 2025

Die Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen tritt ab dem 1. April 2025 in Kraft. Diese Regelung betrifft insbesondere Organisationen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben in der Abfallentsorgung.

Betreiberinnen und Betreiber dieser Organisationen sind ab dem 1. April dieses Jahres verpflichtet, dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung zu melden.

In den letzten Jahren hat die Zahl der Cyberangriffe in der Schweiz stark zugenommen, wobei das BACS (bis 31.12.2023 NCSC) 2022 über 34'000 Vorfälle registrierte. Obwohl keine genauen Zahlen speziell für kritische Infrastrukturen vorliegen, zeigen Angriffe auf Einrichtungen wie den Flughafen Genf die wachsende Bedrohung. Die ab April 2025 eingeführte Meldepflicht soll helfen, solche Vorfälle besser zu dokumentieren und die Resilienz zu stärken.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Cybersicherheit BACS obenstehend links.

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