Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 die Vernehmlassung zu mehreren Änderungen im Umweltrecht eröffnet, um die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz zu stärken. Betroffen sind insbesondere die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen sowie die Verordnung über Getränkeverpackungen.
Ein zentrales Element ist die Definition der Verwertungshierarchie (Art. 12VVEA), welche drei Prioritäten in der Abfallverwertung vorsieht, solange dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist:
- 1. Priorität: Vorbereitung zur Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung
- 2. Priorität: stofflich-energetische Verwertung
- 3. Priorität: energetische Verwertung
Zudem wird die Definition von Siedlungsabfällen präzisiert, dass auch alle Verbrennungsrückstände einer KVA ganz oder teilweise als Siedlungsabfälle zu qualifizieren sind, bis sie verwertet oder abgelagert werden. Dabei werden zwei Varianten vorgeschlagen: Erstens, die Schlacke vollumfänglich als Siedlungsabfall zu bezeichnen und zweitens, eine prozentuale Bestimmung, welcher Teil der Schlacke als Siedlungsabfall und welcher als Marktkehricht gilt.
Für mehr Informationen verweisen wir auf die Medienmitteilung des Bundesrates sowie die Vernehmlassungsdokumente, insbesondere den «Erläuternden Bericht zur Änderung der Abfallverordnung» (siehe Buttons links).
Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Oktober 2025. Die Geschäftsstelle des VBSA bereitet unter Einbezug von Mitgliedern eine Stellungnahme vor.