Seit mehreren Jahren laufen die 29 Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) auf Hochtouren. Die Verarbeitung der brennbaren Abfälle aus Haushalten und Industrie erfolgt just-in-time, ohne nennenswerte Pufferkapazitäten.
Um die Wärmeversorgung der Fernwärmenetze nicht zu beeinträchtigen, planen die KVA ihre jährlichen Revisionsstillstände ausserhalb der Heizperiode, zwischen Juni und September. Dazu sprechen sich die KVA untereinander ab, um diese geplanten Stillstände bestmöglich zu verteilen. Trotzdem ist die gesamte Verbrennungskapazität auf nationaler Ebene in den Sommermonaten geringer.
Demgegenüber nimmt das Abfallaufkommen während der Sommermonate nicht ab. Im Gegenteil: Durch den Tourismus und die Aktivitäten im Freien steigt das Abfallaufkommen sogar eher an.
Jeden Sommer sieht sich die Schweiz daher mit einem Defizit an Verbrennungskapazität und einem Abfallüberschuss konfrontiert. Brennbare Abfälle müssen daher vorübergehend gelagert werden, um erst nach Abschluss der Revisionsphase in den KVA verarbeitet zu werden.
Aufeinanderfolgende Hitzewellen erhöhen den Druck auf dieses ohnehin schon fragile Gleichgewicht: Aufgrund der sehr hohen Aussentemperaturen ist es schwieriger, die bei der Verbrennung der Abfälle in den Öfen der KVA entstehende Wärme abzuführen. Anlagen, die sich nicht in einer Revisionspause befinden, können nicht mit voller Leistung laufen und müssen die Menge an Abfall, die sie pro Stunde verarbeiten können, reduzieren.
Gleichzeitig steigt die Menge an Siedlungsabfällen, da die Hitzewelle die Menschen dazu veranlasst, nach Abkühlung im Freien zu suchen. Der Konsum ausser Haus nimmt stark zu, was viel Abfall verursacht. Überall quellen die öffentlichen Abfallkübel über.
Daraus folgt: je heisser der Sommer, desto mehr brennbarer Abfall muss zwischengelagert werden. In diesem Jahr erreichen die Bestände an temporär gelagertem Abfall Rekordwerte. Zudem sind diese Abfälle aufgrund der Trockenheit und der extremen Temperaturen sehr trocken. Sie stellen eine erhebliche Brandgefahr dar.
Der VBSA ruft daher zu grösster Wachsamkeit auf. Da die Abfalllager nicht überdacht sind, sind sie von fallenden Feuerwerken nicht geschützt. Der VBSA ruft daher zur strikten Einhaltung des Feuerwerksverbots auf.
Brände von Abfalllagern können auch durch Lithium-Batterien verursacht werden. Der VBSA erinnert daran, dass diese Batterien unbedingt an die Verkaufsstellen zurückgebracht werden müssen und auf keinen Fall mit dem brennbaren Abfall entsorgt werden dürfen.